Dr.Dr.Dr.med.dent. Gerd Quaty Laserschutzbeauftragter
gemäß § 6 BGV B2 Laserstrahlung
(Zertifiziert Poliklinik für
zahnärztliche Chirurgie, Universität
Frankfurt)
Laser (light amplification by
stimulated emission of radiation):
In der Zahnmedizin und der
Oralchirurgie stehen uns das
thermisch wirkende Nd:YAG-Lasersystem
zur Verfügung, das in der allgemein-
zahnärztlichen Tätigkeit die
breitesten Anwendungsmöglichkeiten
auf Grund der schnellen, schmerzarmen
und schonenden Wirkungsweise aufweist.
Die Anwendung liegt im wesentlichen
auf Weichgewebstherapien, in
oralchirurgischen Eingriffen, im
unterstützenden Einsatz in der
Parodontaltherapie sowie der Endodontie
(Wurzelbehandlung). Die Lasertherapie
stellt eine Ergänzung und zusätzliche
Verbesserung des Behandlungs-
verhältnisses dar.
Aufgrund der Eigenschaften der Laser-
strahlung ist es relativ gefahrlos
möglich, den Laser selbst bei Patienten
mit bestimmten Blutungsneigungen, Herz-
schrittmachern oder bei Schwangeren
anzuwenden. Die Behandlung zeichnet
sich durch Schnelligkeit in der Anwen-
dung, einem relativ blutungsfreien
Operationsfeld, dem Fehlen postoper-
ativer Blutungen, Schwellungen sowie
deutlich reduzierten postoperativen
Beschwerden und Schmerzen aus.
Weitere deutliche Vorteile für den
Patienten bietet in der Laserbehandlung
zum Beispiel die Sterilität der
Wundoberfläche, Hämostase (blutfrei),
der Verzicht auf Nähte und daraus
folgende Narbenbildungen, der kompli-
kationslose Heilungsverlauf, fehlende
Nachblutung, keine Schmerzen
(Schmerzreduktion), und im Falle von
Hartgewebsanwendung, die erhöhte
Kariesresistenz und Rekristallisierung
infizierter Hartsubstanz, ein Fortschritt,
der nur durch die Laserbehandlung erzielt
werden kann. Ebenso erzielt der Nd:YAG-
Laser eine deutliche Keimreduktion im
Bereich des Wurzelkanals und der
Parodontaltasche (Zahnfleischtasche).
Es ist sogar möglich, mit diesem Laser
Zahnschmelz zu konditionieren um
Bonding-Materialien (Füllungen) retentiv
zu verankern. Gleichzeitig wird die
Mirkohärte der Zahnhartsubstanzen
gesteigert. Neben den bereits genannten
Vorteilen für den Patienten erhöht
der Einsatz des Lasers die Zahngesundheit
dadurch, dass Patienten bereit sind,
Behandlungen, wie z. B. Parodontal-
behandlungen zuzustimmen, die sonst
nicht die Akzeptanz des Patienten
gefunden hätten, da die Laserbehandlung
eine minimalinvasive Therapieform
darstellt.
Durch die Anwendung des Lasers
in der Endodontologie (Wurzelbehandlung)
ist in vielen Fällen die chirurgische
Wurzelspitzenresektion vermeidbar
und in manchen Fällen überhaupt ein
Zahnerhalt erst möglich.
Auch in der Prophylaxe, wie z. B. in der
Fissurenversiegelung, ist der Laser
eine sinnvolle Ergänzung.